GEZ Freistellung

 

In den letzten Monaten sorgte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für Schlagzeilen: Eine Frau hat gegen den Rundfunkbeitrag geklagt und vor der höchsten Instanz einen Etappensieg errungen. Doch was bedeutet das wirklich für den "Otto Normalverbraucher"?


1. Der Fall: Sieg oder nur ein Teilerfolg?

Eine Klägerin aus Bayern wehrte sich gegen die Zahlungspflicht mit dem Argument, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio) seinen gesetzlichen Auftrag zur neutralen Berichterstattung und Meinungsvielfalt strukturell verletze.


Was hat sie gewonnen?

Das Bundesverwaltungsgericht gab ihr im Oktober 2025 recht – allerdings nicht im Sinne einer sofortigen Zahlungsbefreiung. Das Gericht hob das vorherige Urteil auf, welches die Klage als "unzulässig" abgewiesen hatte. 

Das bedeutet: Der Fall muss nun inhaltlich neu geprüft werden. Das Gericht stellte klar, dass Bürger das Recht haben, die Beitragszahlung zu verweigern, wenn sie nachweisen können, dass der Rundfunk "evident und strukturell" gegen die Vielfaltspflicht verstößt.


Was bedeutet das für dich?

Aktuell ändert sich für die meisten Beitragszahler nichts. Die Hürden für eine Klage sind extrem hoch: Man muss über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren durch wissenschaftliche Analysen belegen, dass die Berichterstattung einseitig war. Ein bloßes "Mir gefällt das Programm nicht" reicht nicht aus.


2. Wer kann sich heute schon befreien lassen?

Unabhängig von Grundsatzurteilen gibt es gesetzliche Voraussetzungen, unter denen man keine (oder weniger) Gebühren zahlen muss.


Soziale Befreiungsgründe:

Bürgergeld-Empfänger (ehemals Hartz IV).

Grundsicherung  im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).

BAföG-Empfänger die nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Asylbewerber (Leistungen nach AsylbLG).


Gesundheitliche Gründe:

Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe sind komplett befreit.

Menschen mit Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis erhalten eine Ermäßigung auf 6,12 € pro Monat.


3. Schritt-für-Schritt-Anleitung: Das Online-Formular ausfüllen

Um eine Befreiung zu beantragen, musst du nicht zur Post. Es geht einfach online über die offizielle Seite des Beitragsservice.


Schritt 1: Webseite aufrufen

Gehe auf [www.rundfunkbeitrag.de](https://www.rundfunkbeitrag.de). Klicke oben im Menü auf **"Befreiung oder Ermäßigung beantragen"**.

Schritt 2: Grund auswählen

Wähle aus der Liste den Grund aus, der auf dich zutrifft (z. B. "Ich erhalte Bürgergeld"). Das System passt das Formular automatisch an deine Wahl an.

Schritt 3: Persönliche Daten & Beitragsnummer

Gib deinen Namen, deine Adresse und deine **neunstellige Beitragsnummer** ein. Diese findest du auf jedem Brief des Beitragsservice oder auf deinem Kontoauszug.

Schritt 4: Nachweis hochladen (Digitaler Upload)

Du musst deinen Bewilligungsbescheid (z. B. vom Jobcenter) hochladen. 

Tipp: Ein Foto mit dem Smartphone reicht oft aus, achte aber darauf, dass alle Ecken des Dokuments sichtbar sind und der Text lesbar ist.

Schritt 5: Absenden und Bestätigung

Prüfe deine Angaben in der Zusammenfassung und klicke auf "Senden". Du erhältst eine Bestätigungs-PDF zum Download. Bewahre diese gut auf, bis du den schriftlichen Bescheid per Post bekommst.


---

*Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.*

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Münchner Traditionsgaststätte Haxen Bauer nimmt Schweinshaxe von der Karte

Schweinfurt wird Lammfurt: Stadtrat gibt nach, Zentralrat der Muslime dankbar

3. Monat – Boxerin Imane Khelif ist schwanger